Herzlilch Willkommen auf den Internetseiten unserer OrtsgemeindenIn Rheinland-Pfalz ist eine Ortsgemeinde eine Gemeinde, die zusammen mit anderen (Orts-)Gemeinden zu einer Verbandsgemeinde gehört. Der Gesetzgeber will damit den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärken von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben. Im Gegensatz dazu gibt es die verbandsfreien Gemeinden, die keiner Verbandsgemeinde angehören.
Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsbürgermeister und einen Ortsgemeinderat. In anderen Bundesländern heißen die vergleichbaren Gebietskörperschaften nur „Gemeinde“. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeinde-verwaltung führt gemäß § 68 Abs. 1 GemO die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.
Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte man bei der Gemeindereform der 1970er-Jahre die Selbständigkeit der teils recht kleinen Gemeinden aufrechterhalten und dennoch durch die Einrichtung von Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung effizienter gestalten und insgesamt neu organisieren. In den meisten anderen Bundesländern mussten bei der Gemeindereform viele Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Gemeindeteilen bzw. Stadtteilen von größeren Kommunen.
Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) umfasst die Ortsgemeinden Birkenbeul, Bitzen, Breitscheidt, Brucher-tseifen, Etzbach, Forst, Fürthen, Hamm (Sieg), Niederirsen, Pracht, Roth und Seelbach. Die einzelnen Ortsgemeinden können sie bequem durch die Kopfnavigation erreichen und sich dort einen Überblick über diese verschaffen.
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