Nachrichten aus dem Hammerland

Aktuelles

aus der Verbandgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden.

6. Förmliche Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. I Nr. 184) geändert wurde, über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen für die 6. förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) im Internet

Am 19.02.2021 erfolgte im Mitteilungsblatt die öffentliche Bekanntmachung, dass das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) durchgeführt wird. In seiner Sitzung am 20.07.2023 beschloss der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg), einige Gebiete in das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen.

Es handelt sich um die in den abgedruckten Übersichtsplänen dargestellten Flächen mit den Änderungsnummern

  • 013/01 in der Ortsgemeinde Breitscheidt
  • 014/02 in der Ortsgemeinde Bruchertseifen
  • 044/05, 044/06 a, 044/06 b und 044/06 c in der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) und
  • 096/03 und 096/05 in der Ortsgemeinde Roth.

Die jeweiligen Gebietsabgrenzungen ergeben sich in den Übersichtsplänen durch eine rot unterbrochene Umrandung. 

Der Beschluss zur Aufnahme der Gebiete in dieses Änderungsverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.  

Änderungen des Flächennutzungsplanes finden in diesem Verfahren in den Ortsgemeinden Bitzen, Breitscheidt, Bruchertseifen, Forst, Hamm (Sieg) und Roth statt. Planerisches Ziel ist die Ausweisung von Gemischten Bauflächen, Wohnbauflächen, Sonderbauflächen, Flächen für Landwirtschaft, Gewerblichen Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen und Flächen für Wald als Kompensationsfläche.

Alle Gebiete dieses Änderungsverfahrens sind in den abgedruckten Übersichtsplänen durch eine rot unterbrochene Umrandung dargestellt.   

In seiner Sitzung am 20.07.2023 hat der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) weiterhin die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus dem Entwurf der Planurkunde mit den Änderungsgebieten, Begründung, Umweltbericht, Übersichtsplänen mit den Gebietsabgrenzungen, Gesamtplan des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde und den nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB für die Zeit vom 04.09.2023 bis 05.10.2023 einschließlich.

Die genannten Unterlagen können im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Fachbereich Bauen, Zimmer 44, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann während der nachfolgenden Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) erfolgen:
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 

Dienstags und mittwochs ist in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Einsichtnahme nach Terminabsprache mit der Bauverwaltung möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die auszulegenden Unterlagen und nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB zusätzlich der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet zu veröffentlichen.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegungsdauer vom 04.09.2023 bis 05.10.2023 einschließlich auch im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) veröffentlicht und können unter der Adresse https://www.hamm-sieg.de/Bauleitplanung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an rathaus@hamm-sieg.de gerichtet werden können. Die Stellungnahmen können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

An Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:


Schutzgut

 

Verfügbare Informationen

 

Schutzgut Mensch
(Lärm/Immissionen)

 

Angaben zu Lärm, Verkehrsbelastungen, Immissionen im Bestand (Verkehrslärm) und Planungen, Emissionen aus der Landwirtschaft und von der Schiene

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren

 

Schutzgut Tiere und Pflanzen

 

Angaben zu Tier- und Pflanzenarten, HPNV (Heutige potentiell natürliche Vegetation), Biotope und Schutzgebiete, Biotopvernetzung, regionale Wildtierbewegungen, Forsteinrichtungswerk, Waldabstände zur Bebauung

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • Gutachten zum Biotopverbund und Wildtierkorridor
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren 

 

Schutzgut Boden (Geologie)

 

Angaben zu Bodengüte, Geologie, Geothermie, Altablagerungen, Bodenschutzkataster, Starkregen-Gefährdungskarte

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • Regelwerken Boden und Baugrund
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren

 

Schutzgut Wasser (Grundwasser, Still- und Fließgewässer)

 

Angaben zu Grundwasser(-neubildung), Hochwasser, Retentionsräumen, Abstand baulicher Anlagen zum Gewässer, Altlasten, Niederschlagswasserbehandlung

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren 

 

Schutzgut Fläche

 

Angaben zu Flächeninanspruchnahme/Versiegelung

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren 

 

Schutzgut Luft und Klima

 

Angaben zu Luft und Lokalklima

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren 


Schutzgut Landschaftsbild und Erholungsnutzung

 

Angaben zum Landschaftsbild und Erholungsfunktion des Planungsgebietes sowie des Umfeldes

 Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

 

  • Angaben zu Bau- und Bodendenkmälern sowie Naturdenkmälern, Liste der betroffenen Kulturdenkmäler

Enthalten in:

  • Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prognose nach § 44 BNatSchG
  • Begründung zum Flächennutzungsplan
  • in vorhandenen Stellungnahmen zu diesem Verfahren

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgebebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet wird gem. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hamm (Sieg), den 25.08.2023

Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

i.V. Frank Pattberg, 1. Beigeordneter