"Auf dem Langen Stück", breitscheidt
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem langen Stück“ der Ortsgemeinde Breitscheidt;
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem langen Stück“ der Ortsgemeinde Breitscheidt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB als Parallelbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheidt hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem langen Stück“ sowie die Durchführung des Verfahrens gefasst.
Diese Änderung ist erforderlich, da an das bestehende Sportheim ein Bürgerhaus angebaut werden soll und dies außerhalb der überbaubaren Flächen liegt. Zudem konnte der festgesetzte Tennisplatz erst in 2005 realisiert werden und wurde im Hinblick auf die bereits bestehenden Überlegungen zum Anbau des Bürgerhauses abweichend vom ursprünglichen Standort errichtet. Die hierfür erforderliche geringfügige Planbereichserweiterung befindet sich allerdings immer noch innerhalb der Darstellung im Flächennutzungsplan.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Offenlage der Entwurfsunterlagen, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen und als Anlage hierzu die Begründung, erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB als Parallelbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 27. Februar 2023 bis einschließlich 30. März 2023.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Zimmer 44 (Dachgeschoss), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), eingesehen werden sowie auch nebenstehend heruntergeladen werden. Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind: montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags auch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift während der öffentlichen Auslegung vorgebracht oder per E-Mail an rathaus@hamm-sieg.de gerichtet werden.
Auf Anforderung können die Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Während der oben genannten Auslegungsfrist wird gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.