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aus der Verbandgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden.

Heizungsbeifhilfe: So bekommt man sie

Nach der Gas- und der Strompreisbremse gibt es seit Kurzem auch die Härtefallhilfe für Haushalte, die mit anderen Brennstoffen heizen. Ob einem diese Hilfe zusteht und wie man sie erhalten kann, das fragen Bürger nahezu täglich auch im Rathaus Hamm (Sieg). Obwohl die Verbandsgemeindeverwaltung nicht direkt helfen kann, hat die Fachabteilung Soziales einige Informationen zusammengestellt.

Informationen zum Thema können über https://heizkostenhilfe.rlp.de/ abgerufen werden. Auch steht hier ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem sich vorab die mögliche Hilfssumme ausrechnen lassen kann.

Seit dem 8. Mai ist das Portal eröffnet, mit dem man online einen Antrag auf Heizkostenhilfe stellen kann. Auch dieses Antragsportal kann über https://heizkostenhilfe.rlp.de/ erreicht werden. Vorab schon einige Infos zu Antragstellung.

  1. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
  2. Entlastungsanträge über das o.a. Portal können die Eigentümer von Privatwohnungen stellen, die im Jahr 2022 mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ geheizt haben. Für Mieter muss der Eigentümer den Antrag stellen. Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) müssen zuvor ein Servicekonto https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte bei der Kasse.Hamburg beantragen.
  3. Antragsberechtigt ist, wer im vergangenen Jahr 2022 mit einem der folgenden Brennstoffe geheizt hat: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koks.
  4. Es können Rechnungen im Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2022 berücksichtigt werden (es gilt das Lieferdatum!).
  5. Es wird nicht pauschal entlastet, sondern nur um den Betrag, der einen Referenzpreis um das Doppelte übersteigt. Davon gibt es dann 80 Prozent. Die Referenzpreise wurden aus den Durchschnittskosten von 2021 berechnet und liegen – brutto – wie folgt:
  • Heizöl: 71 ct/l
  • Flüssiggas: 57 ct/l
  • Holzpellets: 24 ct/kg
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg
  • Holzbriketts: 28 ct/kg
  • Scheitholz: 85 €/rm
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg

6. Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden, Beträge unter 100 Euro je Haushalt fallen unter den Tisch.

7. Die Anträge können voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.