Mustervertrag
Bachpatenvertrag
zwischen
Name
Anschrift, Kontaktdaten
- folgend “ Bachpate“ genannt –
und der
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
vertreten durch Bürgermeister Dietmar Henrich
Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg)
- folgend “ Unterhaltungspflichtiger “ genannt –
vereinbaren die Übernahme der Patenschaft für das Gewässer ………..………. von der Mündung bis zur Quelle incl. der Nebenarme durch den Bachpaten nach Maßgaben der folgenden Bestimmung:
§ 1 Grundlagen der Bachpatenschaft
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Bachpatenschaft handelt der Bachpate als Beauftragter des Unterhaltungspflichtigen.
§ 2 Aufgaben des Bachpaten
Von dem Bachpaten werden folgende Aufgaben übernommen:
- Regelmäßige Beobachtung des Gewässers über einen längeren Zeitraum und Beschreibung des Gewässerzustandes,
- Mitarbeit bei der Gewässerpflege nach Einweisung durch den Unterhaltungspflichtigen,
- Jährliche Information des Unterhaltungspflichtigen über die Beobachtungsdaten und über Vorschläge für Schutz- und Pflegemaßnahmen,
- sofort Unterrichtung des Unterhaltungspflichtigen bei akuten Gewässerbeeinträchtigungen.
§ 3 Aufgaben des Unterhaltungspflichtigen
Der Unterhaltungspflichtige weist den Bachpaten in Aufgaben der Gewässerunterhaltung ein. Er führt Schulungen zur Information über die technischen, biologischen und ökologischen Zusammenhänge am Gewässer durch. Der Unterhaltungspflichtige unterrichtet den Bachpaten über anstehende Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.
§ 4 Besondere Hinweise
Bei Arbeiten am Gewässer ist besonders zu beachten:
- Bäume und Büsche dürfen in der Zeit vom 01. März bis 30. September nichtgeschnitten und gerodet werden,
- bei Pflegearbeit müssen die Schonzeiten für Fische, Vögel und Kleinsäuger berücksichtigt werden,
- Eingriffe am Gewässer wie Umleitung, Absenkung, Umgestaltung u.ä. dürfen im Rahmen der Aktivitäten nicht vorgenommen werden,
- die Verwendung chemischer Mittel ist nicht gestattet,
- das Landespflegegesetz, insbesondere § 24 ist zu beachten
§ 5 Kosten der Bachpatenschaft
Der Bachpate verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Die entstehenden Sachkosten zur Anschaffung von Materialien wie Messgeräte, Karten usw. werden bis zu einem Betrag von 200,00 EUR jährlich ersetzt.
§ 6 Versicherungen
Der Bachpate ist gemäß § 2 Abs. 2 SGB 7 als für den Unterhaltungspflichtigen Tätiger gesetzlich unfallversichert, sofern er keine anderweitigen Versicherungsschutz (z.B. Schüler im Rahmen des Unterrichts) genießt oder nicht selbständig in alleiniger organisatorischer Verantwortung (z.B. Vereistätigkeit im Rahmen der eigenen Vereinszwecke) handelt. Die Versicherung für Haftpflichtschäden richtet sich nach dem vom Unterhaltungspflichtigen abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Zur Wahrung des Haftpflichtversicherungsschutzes sind dem Unterhaltungspflichtigen gegebenenfalls alle in der Patenschaft mitwirkenden Personen namentlich zu benennen.
§ 7 Kündigung
Die Bachpatenschaft kann von beiden Seiten mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Vertragsdauer
Der Vertrag wird abgeschlossen für die Zeit vom …………. bis ………….. Eine Verlängerung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Hamm (Sieg), den
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Unterschrift Bachpate Unterschrift Unterhaltungspflichtiger