Die häufigsten Rechtsirrtümer des „Alltags“ Vortrag der Verbraucher- zentrale
Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Dürfen Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf gerügt werden? Beim täglichen Einkauf begegnen uns viele rechtliche Fragen. Nicht immer wissen wir die richtige Antwort darauf. Die Händler lassen ihre Kunden bei Streitfällen oft im Ungewissen über ihre Rechte. Deswegen ist es für Verbraucher gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen. Enter dem Titel „Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags“ klärt die Verbraucherzentrale jetzt über die größten trügerischen Missverständnisse des Einkaufens auf.
Auf dem Programm stehen Fragestellungen, für die es klare und oft überraschende Antworten gibt. Die Beraterin der Verbraucherzentrale Betzdorf stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich dar, gibt Tipps und steht auch für Fragen zur Verfügung.
· Kulturhaus Hamm (Sieg)
Freitag, 18. September um 14 Uhr
Martina Röttig, Beraterin Verbraucherzentrale RLP
kostenlos