⇑ / Wohnen und Verbrauchen / Ver- und Entsorgung / AbwasserabgabeLeistungsbeschreibungFür das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Dienstleistungen Kontakt Verbandsgemeinde Sprechzeiten
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