Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) über den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) in der Ortsgemeinde Bruchertseifen
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Durchführung des Verfahrens zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) in der Ortsgemeinde Bruchertseifen beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Gebietsabgrenzung ist auf dem beigefügten Übersichtsplan durch eine schwarz unterbrochene Umrandung und grün unterlegt dargestellt.
Planerischer Schwerpunkt der Änderung ist die Neuausweisung von Gewerblichen Bauflächen statt der bisher dargestellten Gemischten Bauflächen im Teilgebiet „In der Kaule“ in der Ortsgemeinde Bruchertseifen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bestandssicherung und Erweiterung eines vorhabenden Gewerbebetriebs dienen.
In seiner Sitzung am 25.03.2026 beschloss der Verbandsgemeinderat gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Einstellung der Unterlagen in das Internet und die öffentliche Auslegung.
Gegenstand der Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Letztere aus dem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „In der Kaule“ der Ortsgemeinde Bruchertseifen.
An Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Verfügbare Informationen | Verfügbare Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | |||||
Schutzgut Mensch (Lärm / Immissionen) | Angaben zu Lärm, Immissionen im Bestand (Verkehrslärm) und Planungen, Emissionen aus der Landwirtschaft Enthalten in: | Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Tiere und Pflanzen | Angaben zu Tier- und Pflanzenarten, HPNV, Biotope und Schutzgebiete Enthalten in: | Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Boden (Geologie) | Angaben zu Bodengüte, Geologie, Geothermie, Altlasten, Bodenschutzkataster Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez | |||||
Schutzgut Wasser (Grundwasser, Still- und Fließgewässer)
| Angaben zu Grundwasser, Hochwasser, Retentionsräumen, Altlasten Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez | |||||
Schutzgut Fläche
| Angaben zu Flächeninanspruchnahme / Versiegelung Enthalten in: | Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Luft und Klima
| Angaben zu Luft und Lokalklima Enthalten in: | Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Landschaftsbild und Erholungsnutzung | Angaben zum Landschaftsbild und Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| Angaben zu Bau- und Bodendenkmälern sowie Naturdenkmälern Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 25.08.2026 bis einschließlich 24.09.2026 im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) unter dem folgenden Link https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Fachbereich Bauen, Zimmer 47, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) aus.
Die Einsichtnahme kann während der nachfolgenden Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen:
- montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
- donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Während der genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können per E-Mail an bauen@hamm-sieg.de gerichtet werden. Sie können auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der oben genannten Auslegungsfrist wird in diesem Verfahren gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Kaule“ der Ortsgemeinde Bruchertseifen durchgeführt.
Hamm (Sieg), den 21.08.2026
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
Dietmar Henrich
-Bürgermeister-
