Rathaus Hamm (Sieg)

Verwaltung & Politik

... in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden. Hier informieren wir Sie über behördliche Leistungen ebenso wie über die politische Arbeit in den Räten.

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NEUES VON DEN BÜRGERDIENSTEN

WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEI DER AUSWEISBEANTRAGUNG

Ab dem 01. Mai 2025 ist für hoheitliche Dokumente nur noch die Verwendung digitaler, biometrischer Lichtbilder zulässig. Die Lichtbilder können entweder behördlich oder von Fotograf:innen/Dienstleister:innen erstellt werden. In letzterem Fall muss das Bild unbedingt medienbruchfrei über eine sichere Cloud an die Verwaltung übermittelt werden (ob der/die jeweilige Fotodienstleister:in die Leistung anbietet, muss selbst erfragt werden).

Das Bürgerbüro (Meldeamt) der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) bietet die Erstellung von vorschriftsmäßigen Passbildern seit dem 07. Mai 2025 dauerhaft freiwillig an. Da ausgedruckte, mitgebrachte Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden, möchte die Kommune auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Gang zum Amt ersparen. Das Bürgerbüro nutzt ein Gerät, das von der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Aufnahmesystem „PointID“ könnnen die Passbilder vor Ort in der Verwaltung erstellt werden.

Für ein Lichtbild des Aufnahmegeräts, das vor Ort in der Verwaltung erstellt wird, wird (bundeseinheitlich für die Nutzung des PointID-Systems) eine staatliche Gebühr von 6,00 € erhoben (plus der Grundgebühr des/r Ausweisdokuments/e). Der Betrag kann direkt vor Ort mit Karte oder Bargeld bezahlt werden. Wird das fertige Lichtbild über eine:n Dienstleister:in eingereicht, wird die staatliche Gebühr für die Bilderstellung nicht erhoben.

Weiterhin wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis seit Mitte Februar 2025 nicht mehr per Post verschickt, sondern kann der/dem jeweiligen/m Bürger:in direkt bei Antragstellung übergeben werden.