Grundschule Hamm (Sieg)

Leben & wohnen

Elternbeiträge

Elternbeiträge

  • Mit Vollendung des zweiten Lebensjahres ist der Besucher der Kindertagesstätten beitragsfrei (§ 26 Absatz 1 KiTaG).
  • Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Elternbeitrag zu entrichten (§ 26 Absatz 2 KiTaG).
    Die Höhe dieses Beitrages wird vom Landkreis Altenkirchen festgesetzt und kann hier nachgelesen werden.
  • Für Mittagessen wird ein gesonderter Beitrag erhoben (§ 26 Absatz 4 KiTaG).
    Kindertagesstätte Hamm (Sieg) 58€ monatlich, übrige Kindertagesstätten 63€.