ORTSGEMEINDE ROTH
Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Ziegenmorgen“ der Ortsgemeinde Roth
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Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Roth beschloss in seiner Sitzung am 04.12.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Ziegenmorgen“ im Ortsteil Roth.
Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 10.04.2026 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regelverfahren aufgestellt. Die Gebietsabgrenzung, auf die sich das Aufstellungsverfahren bezieht, ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan farbig unterlegt und durch eine schwarz unterbrochene Umrandung dargestellt.
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für die Erweiterung ortsansässiger Gewerbebetriebe bzw. die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung. Der Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wird Gegenstand des späteren förmlichen Auslegungsverfahrens nach § 3 Absatz 2 BauGB sein.
Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 15.09.2026 bis einschließlich 15.10.2026
im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) unter dem folgenden Link
https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bauleitplanung/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Fachbereich Bauen, Zimmer 47, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) aus.
Die Einsichtnahme kann während der nachfolgenden Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen:
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Während der genannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können in dem oben genannten Zeitraum bevorzugt per E-Mail an bauen@hamm-sieg.de gerichtet werden. Sie können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Parallel zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Roth, den 11.09.2026
Ortsgemeinde Roth
i.V. Gerd Drebitz
-1. Beigeordneter-
