ortsgemeinde HaMM (SIEG)
BEBAUUNGSPLAN NR. 34: „Freiflächen PV Hamm“
Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 „Freiflächen PV Hamm“ der Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hamm (Sieg) beschloss in seiner Sitzung am 16.01.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächen PV Hamm“ westlich der Mühlenstraße am Ortsausgang von Hamm (Sieg) in Richtung Fürthen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 31.01.2025 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im sgn. Regelverfahren aufgestellt.
Planerisches Ziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“, die dort errichtet werden soll. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan mit blau schraffierten Flächen, welche mit einer schwarz unterbrochenen Umrandung dargestellt sind. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes, der Textfestsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht, Gutachten zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Straßennutzer, Vegetationsbeschreibung der Vorhabenfläche und des Umfeldes und die Karte Bestand von Biotoptypen.
Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 05.06.2025 im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) unter dem folgenden Link https://www.hamm-sieg.de/Bauleitplanung eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Fachbereich Bauen, Zimmer 47, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) aus. Die Einsichtnahme kann während der nachfolgenden Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr | sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Während der genannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen während der Auslegungsfrist können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden oder per E-Mail an rathaus@hamm.sieg.de gerichtet werden. Parallel zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Hamm (Sieg), den 25.04.2025
Ortsgemeinde Hamm (Sieg)
Thomas Christmann (-Ortsbürgermeister-)