bürgerbüro/EINWOHNERMELDEAMT
Öffnungszeiten:
Vormittags, 8.30 – 12 Uhr
Nachmittags: Montags, 14 – 16 Uhr | Donnerstags, 14-18 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten in der 7. Kalenderwoche: Am 12.02.26 ist das Rathaus ab 11 Uhr geschlossen. Anstattdessen wird der lange Nachmittag des 12.02.26 auf Dienstag, den 10.02.26, vorverlegt: Am 10.02.26 lauten dann die einmaligen Ausnahme-Öffnungszeiten: 08.30-12.00 Uhr und 14.00-bis 18.00 Uhr.
- TERMINRESERVIERUNG
- Umtauschfrist für den führerschein
- DIGITALE RENTENÜBERSICHT
- PASSBILDER AB 01. Mai 2025
- ONLINE ummeldEN
- GRUNDSTEUER - anzeigepflicht
Im Standesamt, im Bürgerbüro und für Rentenangelegenheiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) sind schon seit einiger Zeit für bestimmte Tage ergänzend Terminvereinbarungen telefonisch und online möglich. Die zuständigen Mitarbeiter freuen sich, wenn diese Möglichkeit rege in Anspruch genommen wird. Bitte beachten Sie, dass bei einer Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung mit Wartezeiten zu rechnen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Umtauschfrist für den neuen Führerschein ist kürzlich verstrichen:
Wer einen Führerschein hat, der zwischen dem 01.01.1999 und 31.12.2001 ausgestellt wurde, musste seinen Führerschein bis zum 19.01.2026 umtauschen.
EU-weit gibt es einen neuen Führerschein. Nicht nur "Lappen", auch Scheckkarten-Führerscheine müssen getauscht werden. Jede:r, dessen/deren Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, kommt nacheinander an die Reihe.
Einen neuen Führerschein ausstellen lassen muss man, je nachdem, wie alt der jetzige ist und abhängig davon, wie alt man selbst ist. Selbst, wer schon einen Scheckkarten-Führerschein mit EU-Symbol und Hologramm besitzt, sollte einen Blick auf die Zeile „4a“ werfen: dort ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins vermerkt.
Wer einen Führerschein hat, der älter ist als dreizehn Jahre, also vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der späteste Zeitpunkt dafür ist allerdings unterschiedlich, und die Stufenregelung dazu ist kompliziert.
❓ FAQ zum Führerschein-Umtausch
1. Wer muss jetzt/spätestens 2026 umtauschen?
Alle, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde und die nach dem 31.12.1952 geboren sind. Umtauschfristen für früher ausgestellte Führerscheine (vor 1999) sind bereits verstrichen. Aber auch dann kann noch ein neuer beantragt werden – also im Zweifel schnell aktiv werden!
Ausnahmen:
➡️ Geburtsjahr des Fahrers/der Fahrerin vor 1953 → Frist erst 2033.
Weitere Umtauschfristen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung:
2. Wo muss ich den Umtausch beantragen?
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnis-/Führerscheinstelle (z. B. im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)) den Antrag stellen. Tipp: Wegen hoher Nachfrage frühzeitig Termin buchen.
3. Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Antrag benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto. Passbilder für den Führerschein können NICHT im Rathaus erstellt werden.
- Ihren alten Führerschein
- (unter Umständen eine Karteikartenabschrift, falls der alte Führerschein in einer anderen Behörde ausgestellt wurde (oft per Post bestellbar))
4. Muss ich eine Prüfung ablegen?
Nein! Beim reinen Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins müssen Sie keine theoretische oder praktische Prüfung und keine Gesundheitsprüfung machen.
5. Was kostet der Umtausch?
Die Gebühr für den neuen Führerschein liegt bei 26,50 Euro.
6. Wie lange dauert die Ausstellung?
Nach Antragstellung kann es – je nach Führerscheinstelle – einige Wochen dauern, bis Sie das neue Dokument bekommen. Planen Sie etwas Zeit ein und stellen den Antrag früh genug. Normalerweise behalten Sie den alten Führerschein, bis der neue fertig ist, ansonsten besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die notwendige Abgabe auszuhändigen.
7. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wenn Sie nach dem 19.01.2026 noch mit dem alten Führerschein unterwegs sind, riskieren Sie ein Verwarn- oder Bußgeld (für eine Ordnungswidrigkeit, da das Dokument nicht vorhanden, die Fahrerlaubnis ja aber weiterhin gültig ist) von etwa 10 Euro bei einer Polizeikontrolle. Sie dürfen aber weiterhin legal fahren – es ist keine Straftat. Im Ausland kann es allerdings zu Problemen kommen, z. B. bei Mietwagenfirmen oder bei Verkehrskontrollen.
8. Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein gilt 15 Jahre. Danach müssen Sie ihn erneut verlängern bzw. umtauschen – ohne erneute Prüfung.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt mit der "Digitalen Rentenübersicht" erstmalig eine kostenfrei nutzbare Plattform zur Verfügung, auf der Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Gesamtüberblick über die eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche einsehen können. Die dafür benötigten Daten liefern alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten. Um die eigene Digitale Rentenübersicht abrufen zu können, sind die persönliche Steuer-ID sowie die Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Für den Identitätsnachweis benötigen Sie lediglich Ihren Online-Ausweis, die dazugehörige PIN, ein geeignetes Smartphone oder Tablet sowie die installierte AusweisApp. Falls Sie Ihre PIN nicht kennen, hilft Ihnen Ihr Bürgerbüro gern weiter. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick auf www.rentenuebersicht.de und nutzen Sie die Digitale Rentenübersicht als Grundlage für Ihre Altersvorsorgeplanung.
Was? Die Digitale Rentenübersicht ist ein kostenfreies und digitales Angebot der Deutschen Rentenversicherung und gibt Ihnen erstmalig einen strukturierten Gesamtüberblick über ihre gesetzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüche.
Warum? Die Digitale Rentenübersicht bildet die Informationsbasis für Ihre individuelle Planung der Altersvorsorge. Sie hilft Ihnen Vorsorgelücken und daraus hervorgehende Handlungsbedarfe zu erkennen.
Wie? Um Ihre Digitale Rentenübersicht auf www.rentenuebersicht.de abrufen zu können, benötigen Sie Ihre persönliche Steuer-ID sowie eine Identitätsbestätigung. Dafür brauchen Sie lediglich Ihren Online-Ausweis samt PIN, ein geeignetes Smartphone oder Tablet und die installierte Ausweis-App.
WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEI DER AUSWEISBEANTRAGUNG
Ab dem 01. Mai 2025 ist für hoheitliche Dokumente nur noch die Verwendung digitaler, biometrischer Lichtbilder zulässig. Die Lichtbilder können entweder behördlich oder von Fotograf:innen/Dienstleister:innen erstellt werden. In letzterem Fall muss das Bild unbedingt medienbruchfrei über eine sichere Cloud an die Verwaltung übermittelt werden (ob der/die jeweilige Fotodienstleister:in die Leistung anbietet, muss selbst erfragt werden).
Das Bürgerbüro (Meldeamt) der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) bietet die Erstellung von vorschriftsmäßigen Passbildern seit dem 07. Mai 2025 dauerhaft freiwillig an. Da ausgedruckte, mitgebrachte Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden, möchte die Kommune auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Gang zum Amt ersparen. Das Bürgerbüro nutzt ein Gerät, das von der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat zur Verfügung gestellt wird. Mit dem verwendeten Aufnahmesystem „PointID“ können Passbilder vor Ort in der Verwaltung erstellt werden.
Für ein Lichtbild des Aufnahmegeräts, das vor Ort in der Verwaltung erstellt wird, wird (bundeseinheitlich für die Nutzung des PointID-Systems) eine staatliche Gebühr von 6,00 € erhoben (plus der Grundgebühr des/r Ausweisdokuments/e). Der Betrag kann direkt vor Ort mit Karte oder Bargeld bezahlt werden. Wird das fertige Lichtbild über eine:n Dienstleister:in eingereicht, wird die staatliche Gebühr für die Bilderstellung nicht erhoben.
Weiterhin wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis seit Mitte Februar 2025 nicht mehr per Post verschickt, sondern kann der/dem jeweiligen/m Bürger:in direkt bei Antragstellung übergeben werden.
FAQ ZU DEN NEUEN LICHTBILD-VORGABEN
Warum werden jetzt nur noch biometrische und digitale Lichtbilder verwendet?
Die neue Vorschrift geht auf das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ zurück. Maßgaben des Gesetzes wurden seit seiner Verabschiedung im Jahr 2023 schrittweise eingeführt.
Warum werden ausgedruckte Lichtbilder nicht länger akzeptiert?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat schreibt dazu: „Die Digitalisierung und Vereinfachung des Antragsprozesses würde konterkariert, wenn der Bürger auch weiterhin ein elektronisch erstelltes Passbild vom Fotografen ausdrucken lassen und das Papier-Passbild vom Fotografen zum Bürgeramt tragen muss, damit es dort - mit Qualitätseinbußen - wieder eingescannt wird.“
Dieser Medienbruch wird durch die digitale Übermittlung und Erstellung also zukünftig vermieden. Darüber gibt es seitens der EU die Empfehlung, die Lichtbilderstellung in der Behörde zu ermöglichen. In anderen EU-Ländern und Digitalisierungsvorreitern, wie z.B. Estland, ist das bereits gängige Praxis.
Welche Vorteile haben Bürger:innen dadurch?
Die Beantragung von Ausweisdokumenten soll unbürokratisch, bürgerfreundlich sein, während gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards erhalten bleiben. Die anerkannten Standards sind beispielsweise ein Grund dafür, weshalb man mit einem deutschen Pass in vielen Ländern visumfrei einreisen kann. Durch die biometrischen Bilder können Identifizierungen, bspw. bei Grenzkontrollen, schneller durchgeführt werden und Unannehmlichkeiten vermieden werden. Außerdem wird so Identitätsdiebstahl bzw. der Missbrauch von Ausweisdokumenten erschwert.
Durch die Datenerfassung vor Ort in der Behörde wird Manipulationen, bspw. durch Morphing vorgebeugt und es kann Zeit eingespart werden, da Lichtbildaufnahme und Dokumentenbeantragung in einem Schritt erfolgen.
Was passiert danach mit meinen Daten / meinem Bild?
Wie alle anderen sensiblen Daten unterliegen auch die Lichtbilder im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes einem besonderen Schutz. Das Bild wird ausschließlich im Pass- bzw. Personalausweisregister gespeichert, bspw. um bei Verlust oder Diebstahl rasch ein Ersatzdokument ausstellen zu können. Das Bild wird – wie schon zuvor – nur dem Hersteller des/r Ausweisdokuments/e auf sicherem Wege übermittelt und dort bei Produktionsende gelöscht.
Mehr Infos aus offizieller Quelle sind auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres und Heimat verfügbar.
Digitales Angebot - Online ummelden
Die Verbandsgemeindeverwaltung geht einen weiteren Schritt in Sachen Digitalisierung der Bürgerdienste und –leistungen. Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht seit dem 01. November 2024 in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) auch online. Das Angebot ist eine bequeme und flexible Alternative zum Behördengang und erleichtert die Formalitäten nach dem Umzug.
Alles, was Sie dafür benötigen: Einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID.
Bürgerinnen und Bürger, die in die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ziehen oder innerhalb der Verbandsgemeinde den Wohnort wechseln, müssen nicht mehr zum Amt: Dank eines Dienstes der Stadt Hamburg ist die Ummeldung inzwischen auch online möglich.
Zum Hintergrund: Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde nach dem Einer-für-Alle-Prinzip von der Stadt Hamburg entwickelt und Verwaltungen in ganz Deutschland zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Er wird laufend erweitert und für immer mehr Personengruppen nutzbar gemacht. Alle Informationen zu dem Onlinedienst gibt es hier, inklusive eines Erklärvideos, welches die einzelnen Schritte zur Ummeldung beschreibt.
GRUNDSTEUER: ANZEIGEPFLICHT BEI ÄNDERUNGEN
GRUNDSTEUER-ERHEBUNG
Vor einiger Zeit gab es Anpassungen bei der Grundsteuer. Über nachfolgenden Link finden Sie weiterführende Informationen, was dahinter steckt.
