Zu den laufenden Abgaben gehören die Grundsteuern, die Hundesteuer (Dauerbescheide) und die Gewerbesteuer, sowie Wasser- und Kanalgebühren und wiederkehrende Beiträge.
Einige Abgaben werden per Dauerbescheid erhoben. Wenn Sie keinen neuen Abgabenbescheid für 2025 bekommen haben, dann wäre der Bescheid des Vorjahres weiter gültig. Die zu zahlenden Beträge stehen auf der Rückseite des Bescheides unter Zahlungsanforderung für kommende Jahre.
Die Bürger werden gebeten, ihre Zahlungen zu überprüfen und die fehlenden Beträge zu überweisen.
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, damit keine weiteren Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge) entstehen. Die Verwaltung empfiehlt das Einzugsverfahren. SEPA-Lastschriftmandate können hier abgerufen werden.