Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 01. März 2026 an die Wahlberechtigten der zwölf Ortsgemeinden zugestellt. Danach kann vom 02.03.-06.03.26 auch ins Wählerverzeichnis Einsicht genommen werden und ein Wahlschein für die Briefwahl beantragt werden.
Wahlscheine können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 20.03.2026, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht hier ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular zur Verfügung.
Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tag der Wahl bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Was sind die Aufgaben des rheinland-pfälzischen Landtags?
Der Landtag Rheinland-Pfalz beschließt die Landesgesetze und legt damit die rechtlichen Grundlagen u.a. für Schule, Polizei, Kultur und Kommunen fest.
Er entscheidet über den Landeshaushalt und bestimmt so, wofür die öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Außerdem wählt er die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten und wirkt an der Bildung der Landesregierung mit.
Durch Anfragen, Debatten und Untersuchungsausschüsse kontrolliert der Landtag die Arbeit der Landesregierung und Verwaltung. Als Vertretung der Bürger:innen werden im Landtag unterschiedliche Interessen vorgebracht und diskutiert. Die Debatten tragen zur politischen Willensbildung bei.
Zugleich repräsentiert der Landtag Rheinland-Pfalz nach innen und außen und befasst sich auch mit bundes- und europapolitischen Fragen, soweit sie das Land betreffen.
Teilnahme: – Nutzen Sie als Bürger:in Ihre Stimme für die Teilnahme an der demokratischen Wahl (allgemein, gleich, geheim, unmittelbar und frei) auf Landesebene und gehen Sie am 22. März 2026 zur Wahl oder geben Sie Ihre Stimme per Brief ab! In der Wahlbeteiligung drückt sich unter anderem auch stets das Interesse für das politische und gesellschaftliche Geschehen in der Region aus.

