Luftbild der Kläranlage Au (Sieg)

Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg)

... der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

Brauchwasseranlage

 Regenwassernutzungsanlage                               (Brauchwasseranlage)

Das Sammeln von Regenwasser, z. B. für die Gartenbewässerung, ist eine gute Möglichkeit, um Trinkwasser zu sparen und die Umwelt zu entlasten.

In manchen Fällen, wird Regenwasser auch im Haushalt, z. B. für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine, genutzt. Die Regenwassernutzung, die nicht auf die Gartenbewässerung beschränkt ist, muss den Verbandsgemeindewerken angezeigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Regenwasser nicht den hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und durch äußere Einträge (z.B. Vogelkot) stets das Risiko einer Verkeimung der Trinkwasserinstallation besteht.  Um ein Vermischen von Regenwasser und Trinkwasser zu verhindern, sind die Regenwassernutzungsanlagen zwingend vom Trinkwassernetz zu trennen.
Gemäß § 23 Abs. 2 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) dürfen Arbeiten an Kundenanlagen der Wasserversorgung nur durch Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg) oder durch ein geeignetes Fachunternehmen ausgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des DVGW.

Für die zusätzlich eingeleiteten Abwassermengen sind Gebühren zu zahlen. Die Erfassung erfolgt über einen geeichten privaten Zähler. Eine pauschale Berechnung wird nicht mehr gewährt.

Bitte melden Sie sich bei uns, sobald die Brauchwasseranlage mit dem Abwasserzähler fertig installiert wurde und reichen uns im Zuge dessen das Formular ein. Die Installation wird anschließend vor Inbetriebnahme der Anlage durch unseren Bauhof vor Ort abgenommen. Wir erheben für die Abnahme pauschal 50,00 € inkl. MwSt. bzw. 42,02 € zzgl. MwSt..

Auch Zwischenzähler unterliegen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes und sind daher alle 6 Jahre zu wechseln. Nach Ablauf der Eichfrist muss der Zähler auf Ihre Kosten eigenverantwortlich nachgeeicht oder ausgewechselt, und erneut von den Verbandsgemeindewerken kostenpflichtig abgenommen werden. Bitte behalten Sie die Eichung des privaten Zählers im Blick und teilen Sie uns einen erfolgten Zählerwechsel mit. Hierbei wird auch der Ausbaustand des alten Zählers benötigt.