Nachrichten aus dem Hammerland

Aktuelles

aus der Verbandgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden.

verwaltung hamm (SIEG) - SChiedsperson und schlichtung

Peter Krämer zum Schiedsmann der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ernannt

Vor seiner Pensionierung war Krämer u.a. lange Jahre als Lehrkraft an der IGS Hamm (Sieg) tätig. Darüber hinaus sammelte er bereits viele Erfahrungen als Schöffe beim Landgericht Koblenz.

An seiner Ernennung zum Schiedsmann nahmen auch sein Stellvertreter Klaus Kugelmeier, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Dietmar Henrich, sowie der Direktor des Amtsgerichts, Johannes Kempf, und der Geschäftsleiter Thomas Held teil.

Mit Peter Krämer und Klaus Kugelmeier ist die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) weiterhin gut aufgestellt, um Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte und bürgernahe Konfliktlösung anzubieten.

Auf dem Bild v.l.n.r.: Johannes Kempf (Behördenleiter, Direktor Amtsgericht Altenkirchen), Schiedsmann Peter Krämer, stellv. Schiedsmann Klaus Kugelmeier, Bürgermeister Dietmar Henrich, Thomas Held (Geschäftsleiter, Justizrechtsrat). 

Was sind Schiedspersonen?

Schiedspersonen übernehmen eine wichtige Aufgabe in der kommunalen Rechtspflege. Als Ehrenbeamt:innen wirken sie in Rheinland-Pfalz als unabhängige, ehrenamtliche Vermittler in Streitfällen des täglichen Lebens – zum Beispiel bei Nachbarschaftskonflikten, kleineren zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder bestimmten Strafsachen. Ziel ist es, durch ein Schlichtungsverfahren eine außergerichtliche Einigung zwischen den Streitenden zu erreichen. So werden in der Regel für alle Beteiligten Kosten und Zeit gespart und vor allem Justizbehörden und Gerichte entlastet. Die Ernennung einer Schiedsperson erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Kommune und durch das zuständige Amtsgericht. Voraussetzung sind neben persönlicher Eignung vor allem Lebenserfahrung, Neutralität und die Fähigkeit zur Vermittlung. Die Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung bietet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.. Die Amtszeit einer Schiedsperson beträgt in der Regel zunächst fünf Jahre. Danach kann sie verlängert werden.