Informationen über Brandschutz erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung einzudämmen und die Rettung von Personen sicherzustellen.

    Für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr sind unterschiedliche Stellen zuständig:

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz
    • das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke hier die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie

    Die Feuerwehr wird von der jeweils zuständigen Stelle finanziert. Zusätzlich unterstützt das Land, wodurch die Anschaffung von beispielsweisen neuen Geräten, persönlicher Schutzkleidung sowie Bau oder Renovierung der Feuerwehrhäuser möglich ist.

    Berufsfeuerwehr: Städte mit über 90.000 Einwohnern wie Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier müssen eine Berufsfeuerwehr haben. Kleinere Gemeinden können ebenfalls eine Berufsfeuerwehr einrichten.

    Freiwillige Feuerwehr: Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr müssen eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen. Gibt es nicht genug Freiwillige, werden Menschen zum Dienst verpflichtet ("Pflichtfeuerwehr"). In größeren Städten ohne Berufsfeuerwehr gibt es oft Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, wie in Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

    Werkfeuerwehr: In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie anderen spezifischen Gefährdungen kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anordnen, eine Werkfeuerwehr einzurichten. Diese kann aus haupt- und/oder nebenberuflichen Mitgliedern bestehen. Beispiele hierfür sind die Werkfeuerwehren von BASF, Boehringer und Schott-Glas.

    Die Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren erfolgt im Verbundsystem: von der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis zur zentralen Schule in Koblenz.

    Künftig werden sämtliche nicht polizeilichen Hilferufe zentral von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert. Die Integrierten Leitstellen fungieren somit als einheitliche Meldestelle.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie in Koblenz.

    Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.

    Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

    Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

    Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/­oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

    Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie in Koblenz.

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden von sieben Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

    Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien werden durch das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz auf der Homepage des BKS-Portal bereitgestellt.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung: