Bekanntmachung
über die Änderung der Gebietsabgrenzung und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), für das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „In der Kaule“ der Ortsgemeinde Bruchertseife
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruchertseifen beschloss in seiner Sitzung am 17.12.2025 für das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „In der Kaule“ die Änderung (Reduzierung) der Gebietsabgrenzung gegenüber dem Gebiet der ersten Offenlage und zusätzlich landespflegerische Ausgleichsflächen in die Gebietsabgrenzung mit aufzunehmen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die aktuelle Gebietsabgrenzung ist auf dem beigefügten Übersichtsplan durch eine schwarz unterbrochene Umrandung und grün unterlegt dargestellt.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 23.06.2025 beschlossen, das Verfahren nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, sondern im sogenannten Regelverfahren durchzuführen und die bisherige Änderungsplanung zu überarbeiten.
Maßgebliches planerisches Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes statt des bisherigen Mischgebietes zur Bestandssicherung und Erweiterung eines vorhandenen Gewerbebetriebs.
In seiner Sitzung am 17.12.2025 beschloss der Ortsgemeinderat die überarbeitete Planung zu seinem Planungswillen und die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Einstellung der Unterlagen in Internet und öffentliche Auslegung) gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Gegenstand der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Entwürfe der Planzeichnung des Bebauungsplanes, der Textfestsetzungen, der Fachbeitrag Naturschutz, die Begründung mit dem Umweltbericht als dessen Anlage, die Wasserhaushaltsbilanzierung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Als Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Verfügbare Informationen | Verfügbare Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | |||||
Schutzgut Mensch (Lärm / Immissionen) | Angaben zu Lärm, Immissionen im Bestand (Verkehrslärm) und Planungen, Emissionen aus der Landwirtschaft Enthalten in: | Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Tiere und Pflanzen | Angaben zu Tier- und Pflanzenarten, HPNV, Biotope und Schutzgebiete Enthalten in: | Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Boden (Geologie) | Angaben zu Bodengüte, Geologie, Geothermie, Altlasten, Bodenschutzkataster Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez | |||||
Schutzgut Wasser (Grundwasser, Still- und Fließgewässer)
| Angaben zu Grundwasser, Hochwasser, Retentionsräumen, Altlasten Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez | |||||
Schutzgut Fläche
| Angaben zu Flächeninanspruchnahme / Versiegelung Enthalten in: | Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Luft und Klima
| Angaben zu Luft und Lokalklima Enthalten in: | Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Landschaftsbild und Erholungsnutzung | Angaben zum Landschaftsbild und Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| Angaben zu Bau- und Bodendenkmälern sowie Naturdenkmälern Enthalten in: | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur Kreisverwaltung Altenkirchen | |||||
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 25.08.2026 bis einschließlich 24.09.2026 im Internet auf der Seite der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) unter dem folgenden Link https://www.hamm-sieg.de/de/aktuell/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum im Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Fachbereich Bauen, Zimmer 47, Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) aus.
Die Einsichtnahme kann während der nachfolgenden Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen:
- montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
- donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauen@hamm-sieg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Parallel zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit wird die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Hamm (Sieg), den 21.08.2026
Ortsgemeinde Bruchertseifen
Axel Mast
-Ortsbürgermeister-
