Schiedsamt der verbandsgemeinde
Schiedspersonen übernehmen eine wichtige Aufgabe in der kommunalen Rechtspflege. Als Ehrenbeamt:innen wirken sie in Rheinland-Pfalz als unabhängige, ehrenamtliche Vermittler in Streitfällen des täglichen Lebens – zum Beispiel bei Nachbarschaftskonflikten, kleineren zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder bestimmten Strafsachen.
Ziel ist es, durch ein Schlichtungsverfahren eine außergerichtliche Einigung zwischen den Streitenden zu erreichen. So werden in der Regel für alle Beteiligten Kosten und Zeit gespart und vor allem Justizbehörden und Gerichte entlastet.
Die Ernennung einer Schiedsperson erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Kommune und durch das zuständige Amtsgericht. Voraussetzung sind neben persönlicher Eignung vor allem Lebenserfahrung, Neutralität und die Fähigkeit zur Vermittlung. Die Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung bietet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V..
Die Amtszeit einer Schiedsperson beträgt in der Regel zunächst fünf Jahre. Danach kann sie verlängert werden.
Die Sprechstunden für das Schiedsamt Hamm (Sieg) halten Schiedsmann Peter Krämer und sein Stellvertreter Klaus Kugelmeier nach Terminvereinbarung ab.
