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Poolwasser ist Schmutzwasser

Informationen über Poolentleerung

Wenn im Frühjahr die Temperaturen steigen, werden auch die zahlreichen privaten Schwimmbecken und Pools für die neue Badesaison aufgestellt, gereinigt, befüllt oder nachgefüllt. Die Befüllung erfolgt in der Regel mit hochwertigem Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Im Laufe des Sommers wird es jedoch mit Chlor, Algenschutzmitteln oder pH-Senkern behandelt und durch weiteren äußeren Eintrag wie Sonnencreme, Haare, Sand, Laub usw. belastet.

Wenn der Badespaß vorüber ist, stellt sich die also Frage, wie das Poolwasser entsorgt werden muss. Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne des § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – nämlich um Frischwasser, das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde und daher im Falle einer Entleerung in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal einzuleiten ist.

Ein Entleeren des Pools durch Versickerung im eigenen Garten und der Natur ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 103 WHG dar.

Das Wasser kann über einen Schlauch, ggfls. unter Zuhilfenahme einer Pumpe einem geeigneten Anschlusspunkt (Waschbecken, Kanalschacht usw.) zugeführt werden. Je nach Abwassersystem muss darauf geachtet werden, dass das Poolwasser nicht einem Regenwasserkanal, sondern dem Schmutzwasserkanal zugeführt wird. Bei einem Mischsystem kann das Wasser auch in einen Gully auf Ihrem Grundstück eingeleitet werden.

Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Für die Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühr wird die Ablesung an Ihrer Wasseruhr herangezogen. Aufgrund der Verpflichtung, Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, ist die Gewährung eines Abzuges bei der Kanalbenutzungsgebühr nicht mehr möglich.

Die Mengengebühr für Abwasser liegt zurzeit in der VG Hamm (Sieg) bei 1,85 €/m³. Dies bedeutet eine Abwassergebühr für die Befüllung eines ca. 1,20 m tiefen Beckens von etwa:

  • 47,00 € bei einem großen Rechteckpool (7 mal 3 m)
  • 22,00 € bei einem mittelgroßen Rundpool (Durchmesser 3,50 m)

Bei der Verwendung von Regen- oder Brunnenwasser für die Poolbefüllung ist zur Berechnung der Abwassergebühr das Poolwasser den Verbandsgemeindewerken Hamm (Sieg) als Brauchwasser anzuzeigen.